Grundsätze zur Saalvermietung

Bei der Vermietung und Nutzung unserer Schützenhalle hat der Vorstand daher folgende Grundsätze beschlossen.

  1. Der Schützenverein Holtwick e.V. vermietet seine Schützenhalle für Sport-, Tanz- und Turnierveranstaltungen, sofern sie die Eigennutzung und die Nutzung durch den Holtwicker Kindergarten und den Grundschulstandort Holtwick nicht verhindern oder beeinträchtigen.
    Über das Zustandekommen der Mietvereinbarung entscheidet der Vorstand im Einzelfall.
  2. Generell haben Veranstaltungen des Schützenvereins Vorrang vor allen anderen Veranstaltungen.
    Die Nutzung der Schützenhalle vom Holtwicker Kindergarten und vom Grundschulstandort Holtwick hat, mit Ausnahme der Veranstaltungen des Schützenvereins, Vorrang vor allen anderen Veranstaltungen.
  3. Die Schützenhalle wird für Tanz- und Konzertveranstaltungen, die nach 22:00 Uhr enden, nicht vermietet. Der Vorstand behält sich hierbei jedoch ausdrücklich Ausnahmen für Veranstaltungen von Trägern öffentlicher Belange (z.B. Stadt Bocholt, Krankenhaus, Feuerwehr, Kirchen usw.) vor.
    Der Saal wird jedoch generell nicht an Privatpersonen für Veranstaltungen im Sinne dieses Absatzes vermietet (Hochzeiten, Klassentreffen, Geburtstage).
  4. Es gelten die Allgemeinen Mietbedingungen des Schützenverein Holtwick e.V.